SAPV

Einleitung
Willkommen auf den Internetseiten der SAPV im östlichen Holstein. Auf dieser Seite möchten wir Betroffenen und Angehörigen die Grundlagen der SAPV vorstellen. Für weiterführende Informationen, insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen und den notwendigen Formularen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche Formulare.
Was ist SAPV?
SAPV steht für Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie ermöglicht es Menschen, die an einer nach medizinischem Ermessen nicht heilbaren Erkrankung leiden, eine durch palliativmedizinisch geschulte Ärzte und Pflegekräfte erbrachte, ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen.
Wie nehme ich SAPV in Anspruch?
Bei Ihnen bestehen ausgeprägte Symptome, wie z.B. Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit, die einen ärztlichen Einsatz auch außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes erfordern, oder die so ausgeprägt sind, dass ihre Behandlung eine besondere Expertise erfordert.
In diesem Fall füllt Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung zur SAPV aus, das so genannte Formular 63. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie mit dieser Versorgungsform einverstanden sind und Ihre Daten an das SAPV-Team übermittelt werden dürfen.
Sollte die Notwendigkeit der SAPV während eines stationären Aufenthaltes festgestellt werden, wird die Verordnung durch den Krankenhausarzt und den dortigen Sozialdienst ausgestellt.
Nach Eingang der Verordnung beim SAPV-Team setzt sich eine unserer Koordinatorinnen mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen zeitnahen Besuch. Im Rahmen dieses Erstgespräches informieren wir Sie über die Versorgung und bringen gleichzeitig Ihre Symptome, Ihr familiäres Umfeld, einen gegenbenfalls vorhandenen Hilfsmittelbedarf etc. in Erfahrung.
An einem der Folgetage erfolgt dann ein ärztlicher Besuch bei Ihnen. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Symptomkontrolle. Unser/e Arzt/Ärztin hält zeitnah auch Rücksprache mit Ihrem Hausarzt, der weiterhin Ihr erster Ansprechpartner bleibt. Wir legen großen Wert auf einen engen Kontakt zu Ihrem Hausarzt, der Sie in den meisten Fällen schon viele Jahre kennt.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt neben der beratenden Tätigkeit in der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten, als nachts und am Wochenende.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist § 37b des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Weitere Rechtsgrundlagen sind die
Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 11. März 2008 und die
Empfehlungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 23. Juni 2008.
Quelle: Artikel SAPV in der deutschsprachigen Wikipedia